Gutachter

DI Hedwig Ratzesberger ist für die österreichischen Gerichte als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im gesamten Bundesgebiet tätig. Sie ist als solcher Mitglied des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen und unterliegt daher den Standesregeln, die unter anderem zu größtmöglicher Unabhängigkeit und Objektivität verpflichtet.

Streitschlichtung

Unterschiedlicher Meinung zu sein, ist kein Makel. Mancher Disput entsteht nur durch das Aufbauen von Emotionen. Vielleicht ist man unterschiedlicher Meinung, nur weil die “Branchenüblichkeit” oder so manche Toleranzen nicht erklärt werden können. Dadurch ist manchmal eine sachliche Gesprächsbasis für die Partner nicht mehr gegeben.

Es gibt Lösungen!
Bei unterschiedlichen Meinungen sollten sich Vertragspartner auf einen Sachverständigen einigen. Eine Vereinbarung, dass sich beide Partner den Schlussfolgerungen des SV anschließen, erleichtert das Verfahren erheblich. Die Kosten für den Sachverständigen können sich die Vertragspartner teilen!
Das bedeutet: Ich werde kontaktiert, und wir vereinbaren einen Termin. An diesem Termin nehmen beide Geschäftspartner teil. Im Konsens wird ein Gutachtensauftrag erstellt.

Anschließend erhebe ich die Fakten (Befundaufnahme) und erstelle danach ein Privat-Gutachten. Ich führe selbst und/oder ein unabhängiges Institut Messungen (Wasserproben) durch. Vorteile der außergerichtlichen Streitschlichtung

• rascher Verfahrensweg (Gutachtenerstellung kurzfristig möglich)
• weitere geschäftliche Beziehungen möglich (für beide Geschäftspartner)
• kostengünstiger (keine Gerichtsgebühren, keine Rechtsanwaltskosten usw.)

Kontaktaufnahme: office@schwimmteich.com

Beweissicherung

Die Beweissicherung wird entweder vom Gericht oder von privater Seite in Auftrag gegeben werden.

Die Beweissicherung bezieht sich ausschließlich auf die von mir getätigten Wahrnehmungen und lässt keine Rückschlüsse auf den gesamten Prozess (Auftrag/Menge) zu. Ich gehe davon aus, dass alle von mir gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ebenso gehe ich davon aus, dass alle Informationen korrekt angegeben wurden. Zum Zwecke der Dokumentation werden Fotografien bzw. Audiodokumentationen angelegt. Eine Beurteilung unterbleibt!

Der Vorteil einer Beweissicherung liegt darin, dass während eines laufenden Produktionsprozesses alle Fakten festgehalten werden. Damit werden unter Umständen Verzögerungen vermieden bzw. kann eine termingerechte Auslieferung durchgeführt werden.

Kontaktaufnahme: office@schwimmteich.com

Privatgutachten

Geprüfte Gutachter/Gerichtsgutachter bieten Sicherheit!

Privatgutachten werden im Auftrag von Privatpersonen/Firmen erstellt. Bei Privatgutachten achte ich immer darauf, dass die Fragen möglichst genau ausformuliert sind. Dann ist auch eine aussagekräftige Beurteilung des Sachverhaltes möglich. Dies kann auch Ihrer Rechtshilfe bei der Wahl der Vorgangsweise helfen! Selbstverständlich bin ich auch im Zuge des Privatgutachtens an meine Objektivität als Gerichtssachverständiger gebunden.

Örtlich bin ich nicht an das Bundesgebiet Österreich gebunden. Meine Tätigkeitsfeld erstreckt sich neben Österreich auch nach Deutschland und der Schweiz. Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen führe ich eine Befundaufnahme durch. Die Befundaufnahme dient mir dazu, weitere Fragen zu klären, Prozessvorgänge nachzuvollziehen und gegebenenfalls auch eine einvernehmliche Einigung der Vertragspartner herbeizuführen. Wichtig dabei ist, dass zu der Befundaufnahme alle Partner einbezogen werden. Schriftverkehr führe ich ausschließlich mit den Auftraggebern! Eine Kopie des Schriftverkehrs an andere kann nur nach Einverständnis des Auftraggebers erfolgen. Ebenso händige ich das Gutachten ausschließlich dem Auftraggeber aus.

Nachdem die Befundaufnahme zu Ende ist, arbeite ich ein Gutachten aus. Das Gutachten gliedert sich immer in drei Teile:

1. Befund: Es werden alle Fakten und Erkenntnisse festgehalten.
2. Gutachten: ausführliche Erläuterungen und Darlegungen
3. Zusammenfassung: Die Fragen werden nochmals aufgeführt und eine kurze, prägnante Beantwortung hinzugefügt.

Die Kosten bemessen sich nach den Zeitaufwendungen und sind nicht gesetzlich festgelegt. Ich habe ein Verzeichnis über meine Kostensätze erstellt. Diese Liste händige ich zu Beginn meiner Tätigkeit aus.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen so stehe ich auch im Gerichtsprozess begleitend an Ihrer Seite. Inhalt, Aufbau und Beurteilung des Privatgutachtens sind gleichwertig zu einem Gerichtsgutachten.

Kontaktaufnahme: office@schwimmteich.com

Bewertungen

Besonders, wenn es um den monetären Wert eines Schwimmteiches, Naturpools oder Kleinbadeteich geht, ist eine neutrale Instanz oftmals unverzichtbar. Zu den Aufgaben eines Sachverständigen gehört unter anderem die Bewertung von Leistungen.

Damit ist gemeint, dass erbrachte Leistungen, zum Beispiel Filteraufbau, Kapillarsperren, Drainagen, … in deren jeweiligem Funktion und Qualität geprüft und beurteilt werden. Diese Bewertung dient dann häufig als Grundlage von Entscheidungen oder auch Gerichtsverfahren. Der Sachverständige ist gesetzlich zur Wahrung der Neutralität verpflichtet und haftet für die Korrektheit seiner Bewertungen. Dies gilt nicht nur für den öffentlichen, sondern auch für den Privat- Auftrag.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden von Gerichten oder von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Vom Gericht werden die Fragen festgelegt, die ich als Sachverständiger zu beantworten habe. Die Fragen werden im Vorfeld mit den Parteienvertretern festgelegt.

Ablauf: In der Gerichtsverhandlung werde ich von der Richterin/vom Richter als Sachverständiger bestellt. Der Gerichtsakt wird mir zugestellt. Nach eingehendem Aktenstudium führe ich, wenn notwendig, eine Befundaufnahme durch. Die Befundaufnahme dient mir dazu, weitere Fragen zu klären, Prozessvorgänge nachzuvollziehen und gegebenenfalls auch eine einvernehmliche Einigung der Parteien herbeizuführen. Wichtig dabei ist, dass zu der Befundaufnahme alle Parteien und auch deren Vertreter einbezogen werden. Sämtlicher Schriftverkehr ergeht immer in Kopie an das Gericht und an die Parteien. Nachdem die Befundaufnahme zu Ende ist, arbeite ich ein Gutachten aus. Das Gutachten gliedert sich immer in drei Teile:

1. Befund: Es werden alle Fakten und Erkenntnisse festgehalten
2. Gutachten: ausführliche Erläuterungen und Darlegungen
3. Zusammenfassung: Die Fragen werden nochmals aufgeführt und eine kurze, prägnante Beantwortung hinzugefügt.

Kosten: Meine Abrechnung erfolgt nach dem »» Gebührenanspruchsgesetz.