RABAGS® Wasserwelt

Tauchen Sie ein in die Kombination von Natur und Spielen, Staunen und Erleben!

Schwimmteich und oder Spielteiche bei gewerblichen Einrichtungen wie Gemeinden, Hotels, Campingplätzen, Appartements, Chalet Dörfer, Mehrparteienwohnanlagen unterliegen der Bäderhygieneverordnung und werden in diesem Zusammenhang als Kleinbadeteiche bezeichnet. Auch Spielteiche die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, sollten jedenfalls im Sinne der BäderhygieneVO einem entsprechendes Klärkonzept unterliegen.